Die Zustiftung

Mit einer Zustiftung bleibt Ihre Gabe dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft

Die Stiftung wurde gegründet, um die Arbeit der GiB langfristig zu unterstützen und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung und Autismus nachhaltig zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen sammelt die Stiftung Geld und legt dieses an. Mit den aus dem Stiftungskapital erwirtschafteten Zinsen werden wichtige Anschaffungen und Projekte ermöglicht. 

Sollten Sie sich für eine Zustiftung entscheiden, fließt Ihre Gabe somit dem Vermögen unserer Stiftung zu. Da wichtige Projekte und Anschaffungen ausschließlich über die erwirtschafteten Zines gefördert werden, bleibt ihre Gabe in unserer Stiftung dauerhaft erhalten und wirkt in die Zukunft. 

Eine Zustiftung können Sie auf verschiedene Arten vornehmen: Sie können die Stiftung entweder in Ihrem Testament einen bestimmten Geldbetrag, sonstige Vermögenswerte oder eine Immobilie vermachen. Oder Sie setzen die Stiftung als Erbin ein mit der Auflage, dass Ihr Nachlass dem Stiftungskapital zugeführt wird. Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital und sorgen dafür, dass mehr Zinsen ausgeschüttet werden. Da Projekte und Anschaffungen ausschließlich über die erwirtschafteten Zinsen gefördert werden, bleibt Ihr Vermögen dauerhaft erhalten.

Übrigens: Gemeinnützige Organisationen - wie die Stiftung für integrative Behindertenarbeit - sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das heißt, Ihre Zustiftung kommt der Stiftung in voller Höhe zu Gute.