Die Schenkung
Mit einer Schenkung können Sie schon zu Lebzeiten Werte weitergeben – und sich daran erfreuen, wie Ihre Gabe Gutes bewirkt.
Die Schenkung ist jederzeit möglich. Genau wie bei Erbschaften oder Vermächtnissen sind auch Schenkungen an gemeinnützige Organisationen steuerfrei und können so zu 100 Prozent für den guten Zweck eingesetzt werden.
Wenn Sie eine Immobilie verschenken wollen, ist es durchaus möglich, sich ein lebenslanges Wohnrecht vorzubehalten. Sie können bei einer vermieteten Immobilie auch festlegen, dass die Mieterträge Ihnen lebenslang oder zeitlich begrenzt zustehen. Lassen Sie sich hier unbedingt von einem Fachmann, etwa einem Notar, beraten.
Eine besondere Form der Schenkung betrifft Bankguthaben oder Wertpapierdepots. Sie können diese Werte „auf den Tag Ihres Todes“ verschenken. Das bedeutet: Dieses Vermögen geht nach Ihrem Tod sofort an den Beschenkten – ohne Umweg über Testament und Nachlass. Rechtlich handelt es sich dabei um einen „Vertrag zugunsten Dritter“, den Sie mit Ihrer Bank schließen. Die Banken halten Formulare dafür bereit. Zu Lebzeiten können Sie über dieses Vermögen weiterhin frei verfügen. Sie sind durch diese Form der Schenkung also nicht eingeschränkt. Beachten müssen Sie jedoch auch hier das Pflichtteilsrecht.