Erbschaft und Vermächtnis
Wie Sie mit Ihrem Testament helfen können

Mithilfe eines Testaments können Sie Ihren Nachlass gewissenhaft regeln und selbst entscheiden, wem Sie damit etwas Gutes tun. Neben geliebten Menschen können Sie in Ihrem Testament auch gemeinnützige Organisationen – wie die Stiftung für integrative Behindertenarbeit – bedenken. Auf diesem Wege können Sie Gutes in vertrauensvolle Hände weitergeben und Hoffnung stiften für Menschen mit Behinderung.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Stiftung in Ihrem Testament zu bedenken:
Sie können die Stiftung z.B. als Erbin einsetzen. Die Organisation tritt dann als Ihre Rechtsnachfolgerin mit allen Rechten und Pflichten ein. Setzen die Stiftung als Erbin ein, ist diese Alleinerbin und erhält das Gesamterbe. Haben Sie zwei oder mehr Erben bestimmt, bilden diese eine Erbengemeinschaft, in der jeder den auf ihn entfallenden Anteil am Erbe erhält.
Wenn Sie einen ganz bestimmten Teil ihres Vermögens weitergeben wollen – etwa einen Geldbetrag, Schmuck oder eine Immobilie, – ohne dass unsere Stiftung Erbin wird, können Sie ein sogenanntes Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist ein einfacher Weg, einer gemeinnützigen Organisation eine festgelegte Summe oder einen bestimmten Gegenstand zu hinterlassen, ohne dass diese das Gesamterbe erhält.
Zwei kurze Beispiele zum Vermächtnis:
Beispiel1: Sie setzen Ihre Kinder als Erben ein, diese erben ihr Gesamtvermögen. Gleichzeitig können Sie verfügen, dass ein Teil ihres Nachlasses, wie z.B. ein bestimmter Geldbetrag oder eine Immobilie unserer Stiftung zu Gute kommen soll. Die Organisation ist damit keine Erbin, sondern nur Nachlassnehmerin.
Beispiel2: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Die Eheleute sind wirtschaftlich gut gestellt und unterstützen seit vielen Jahren gemeinnützige Projekte. In seinem Testament setzt der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin ein und bestimmt zwei Vermächtnisse seines Sparvermögens mit je 20.000 € an einen Freund und je 20.000 € an eine ihm vertraute gemeinnützige Organisation.
Übrigens sind gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit. Das heißt, Ihr Erbe oder Vermächtnis kommt in voller Höhe der jeweiligen Organisation zu Gute.
Haben Sie Fragen? Weitere Informationen finden Sie in unserer kostenfreien Informationsbroschüre zum Thema "Erbschaft und Testament". Diese senden wir Ihnen auf Wunsch kostenfrei zu. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Termin für ein persönliches Gespräch oder besuchen Sie zu Hause.
Warum ist ein Testament wichtig?
Wenn Sie kein Testament aufsetzen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn Sie weder Ehepartner noch Verwandte haben, geht Ihr gesamtes Vermögen an den Staat. Mit einem Testament regeln Sie schon zu Lebzeiten, wie und an wen ihr Besitz weitergeben wird. Ganz in Ihrem Sinne, ganz nach Ihren Wünschen.
Viele Gründe sprechen dafür, selbst zu verfügen was mit dem eigenen Nachlass geschehen und wie dieser über das eigene Leben hinaus, wirken soll:
- Sie können Menschen bedenken, die sonst gar nicht zum Zuge kämen oder nur einen Bruchteil erben würden, etwa einen Lebenspartner, mit dem Sie nicht verheiratet sind, oder eine Freundin.
- Sie können Ihr Erbe mit Auflagen verbinden. Sie können z. B. verfügen, dass sich Ihre Erben um diePflege Ihres Grabs sorgen sollen.
- Sie können Ihren Werten und Idealen folgen und mit Ihrem Testament eine gemeinnützige Organisation - wie die Stiftung für integrative Behindertenarbeit - unterstützen. Hierbei entfallen die Erbschaft- oder die Schenkungssteuer.
- Sie können Konflikte vermeiden, die bei gesetzlicher Erbfolge leicht auftreten; etwa wenn sich der hinterbliebene Ehepartner und die Kinder über die Aufteilung einer Immobilie einigen müssen.
Wichtige steuerliche Aspekte
Gemeinnützige Organisationen - wie die Stiftung für integrative Behindertenarbeit - sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das heißt, Ihr Erbe oder Vermächtnis kommt der jeweiligen Organisation in voller Höhe zu Gute.